Allgemeine Hinweise und Geschäftsbedingungen/Widerruf

Allgemeines:

(1)    Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (vhs), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
(2)    Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf.
(3)    Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.

 

 

Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag


(1)    Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2)    Jegliche Form der Anmeldung ist verbindlich.  
(3)     Die Vertragssprache ist deutsch.
(4)     Im Falle einer Online-Anmeldung kann der Teilnehmer Eingabefehler dadurch korrigieren, dass er den "zahlungspflichtig buchen"-Button nicht betätigt, sondern stattdessen in seinem Browserfenster auf die vorherigen Seiten klickt und im jeweiligen Eingabefenster die Angaben zur Anmeldung wie den ausgewählten Kurs, die Anmeldeadresse usw. korrigiert.
(5)    Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalter und dem Teilnehmer (Vertragspartner) begründet. Der Teilnehmer kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer) begründen. Diese ist der vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person des Teilnehmers bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
(6)    Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
(7)    Teilnahmebestätigungen und Zertifikate werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Kurseinheiten besucht worden sind.

 

Gebühren und Zahlungsmodalitäten:

(1)    Die Veranstaltungsgebühr ergibt sich aus dem Kursprogramm. Es gilt die Gebührensatzung der vhs.
(2)    Die Gebühr wird mit Beginn der Veranstaltung fällig.
(3)    Die Gebühren werden grundsätzlich per Lastschriftverfahren vom Konto eingezogen. Bei unbegründeten Stornierungen im Lastschriftverfahren wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 2,00 € zzgl. Rücklastschriftgebühr der jeweiligen Bank erhoben.
(4)    Die Ermäßigungsanträge sind grundsätzlich vor Kursbeginn in schriftlicher Form zu stellen. Empfänger von SGB II und SGB XII, Auszubildende, Schüler, Wehr- und Ersatzdienstleistende und Studenten erhalten mit entsprechendem Nachweis eine Gebührenermäßigung i. H. v. 30 % der Veranstaltungsgebühr. Dies gilt jedoch nicht für Gebühren unter 10,00 €.
(5)    Die Gebührenerstattung erfolgt entsprechend den Festlegungen der Gebührensatzung der vhs.

 

Organisatorische Änderungen

(1)    Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten angekündigt wurde.
(2)    Die vhs kann aus sachlichem Grund und in einem dem Teilnehmer zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3)    Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Dozenten), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 5 Abs. (2) Satz 2 und Abs. (3) sinngemäß.
(4)    An gesetzlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt.

 

Rücktritt und Kündigung durch die vhs

1)    Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten. Die Mindestteilnehmerzahl orientiert sich an der jeweiligen Kurskostenkalkulation. Kosten entstehen dem Teilnehmer hierdurch nicht.
(2)    Die vhs kann ferner den Vertrag kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall eines Dozenten wegen Krankheit) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird die Gebühr nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet.
(3)    Die vhs wird den Teilnehmer über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Abs. (1) und (2) zum Rücktritt oder zur Kündigung berechtigen, informieren und die vorab entrichtete Gebühr erstatten.
(4)    Die vhs kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
•    gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den Dozenten, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
•    Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem Dozenten, Teilnehmern oder Beschäftigten der vhs,
•    Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
•    Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
•    beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
    Statt einer Kündigung kann die vhs den Teilnehmer auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.

 

Rücktritt und Widerruf durch den Teilnehmer

(1)    Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der Teilnehmer die vhs auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der Teilnehmer nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(2)    Der Teilnehmer kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 4) unzumutbar ist.
(3)    Ist der Teilnehmer aus folgenden Gründen nicht in der Lage, weiter an der Veranstaltung teilzunehmen, kann diese gekündigt werden:
•    längere Krankheit,
•    dauernde berufliche Verhinderung oder
•    Änderung des Wohnortes, sodass die Teilnahme an der Veranstaltung unzumutbar ist.
Der Kündigungsgrund ist nachzuweisen.
(4)    Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.
(5)    Die Abmeldung von der Veranstaltung kann nur gegenüber der vhs erfolgen.
Erklärungen gegenüber der vhs nach Kursbeginn müssen in schriftlicher Form erfolgen.
Im Falle einer Kündigung wird die Gebühr nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet.

 

 

Haftung und Schadenersatzansprüche

1)    Die vhs übernimmt für die Teilnahme an Veranstaltungen, sowie für fremdes Verschulden, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen, keinerlei Haftung.
(2)    Schadenersatzansprüche des Teilnehmers gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Es gilt die jeweilige Hausordnung der Veranstaltungsorte.

 

Datenschutz

Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Der Vertragspartner kann dem jederzeit widersprechen.
Es gilt die Datenschutzerklärung der vhs.

 

Widerrufsrecht

(1)    Widerrufsbelehrung
Der Teilnehmer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die vhs (Volkshochschule Burgenlandkreis „Dr. Wilhelm Harnisch“, Domherrenstraße 1, 06712 Zeitz, Tel.: 03441 879112, Fax: 03441 879306, E-Mail: info@vhs-burgenlandkreis.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Dafür kann das nachstehende Widerrufsformular verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
(2)    Folgen des Widerrufs
Wird der Vertrag widerrufen, hat die vhs alle Zahlungen, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, dass bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet.
(3)    Hinweis und Einverständniserklärung gemäß § 356 Abs. 4 S. 1 BGB
Die vhs weist gemäß § 356 Abs. 4 S. 1 BGB darauf hin, dass bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung, die Gegenstand des zu schließenden Vertrags ist, begonnen wird und diese auch vollständig erbracht werden kann.
Mit vollständiger Vertragserfüllung durch die vhs erlischt das gesetzlich zustehende Widerrufsrecht.

 



Widerrufsformular
 

 

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März 2024