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Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule Burgenlandkreis (VHS)

Der Teilnehmer erkennt mit der Anmeldung zur Veranstaltung die Gebührensatzung der VHS in der aktuell gültigen Fassung an. Diese werden nachfolgend zusammengefasst dargestellt:

  1. Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der vhs Burgenlandkreis wird in der Regel eine Teilnehmergebühr erhoben.
  2. Die Gebührenpflicht entsteht mit der Anmeldung zum Kurs.
  3. Bei Lehrgängen und Veranstaltungen, die sich in mehrere Ausbildungsabschnitte glie­dern, werden die Gebühren bei Beginn des jeweiligen Abschnittes fällig.
  4. Die Zahlung erfolgt im Lastschriftverfahren. In Ausnahmefällen ist die Zahlung durch Über­weisung oder Barzahlung möglich.
  5. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Dauer des Kurses, also der Anzahl der Unter­richtseinheiten à 45 Minuten, und der Art des Kurses.
  6. Alle Kurse haben lt. Erwachsenenbildungsgesetz eine Mindestteilnehmerzahl von sieben er­wachsenen Personen. Wird diese Zahl nicht erreicht, können die Teilneh­menden durch eine Zuzahlung die Durchführung der Veranstaltung absichern. Die Zuzahlung ergibt sich aus der Gebührensumme, welche bei Erreichen der Min­dest­teilnehmerzahl entsteht.
  7. Späteinsteiger in bereits laufende Veranstaltungen zahlen die Gebühr von Beginn ihrer Teilnahme bis zum Ende der Veranstaltung.
  8. Für aus Drittmitteln geförderte Veranstaltungen können gesonderte Gebühren fest­gelegt werden.
  9. Es können zusätzliche Kosten z.B. für Material entstehen. 
  10. Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch gegen Gebühr ausgestellt, wenn mind. 80% der Kursstunden besucht wurden.
  11. Bei unbegründeten Stornierungen im Lastschriftverfahren wird eine Verwal­tungs­ge­bühr von 5,00 € erhoben.
  12. Gebühren werden erstattet,

    1. wenn die Veranstaltung abgesagt wird,

    2. anteilig, wenn die Veranstaltung abgebrochen wird,

    3. anteilig, wenn ein Teilnehmer aus einem nachgewiesenen Grund (längere Krankheit, dauernde berufliche Verhinderung, Änderung des Wohnortes) nicht in der Lage ist, weiter an der Veranstaltung teilzunehmen.

     

Widerruf der Anmeldung:

Der Teilnehmer hat das Recht, binnen vierzehn Kalendertagen nach Anmeldung diese ohne Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen. Der Widerruf muss der VHS in dieser Frist zugegangen sein.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Teilnehmer die VHS (Volkshochschule Burgen­landkreis „Dr. Wilhelm Harnisch“, Seminarstraße 1, 06618 Naumburg, Tel. 03445 703125, Fax. 03445 770057, E-Mail: info@vhs-burgenlandkreis.de) durch eine eindeutige schriftliche Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diese An­meldung zu widerrufen, informieren. Dafür kann das Widerrufsformular verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

Folgen des Widerrufs:

Wird die Anmeldung fristgerecht widerrufen, hat die VHS alle bereits eingezogenen bzw. geleisteten Zahlungen des Anmelders unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Widerrufes zurückzuzahlen. Für die Rückzahlung wird dieselbe Zahlungsweise angewandt, die bei der Zahlung erfolgte; es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 

In keinem Fall werden wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet.

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